

Versicherungen
Die Kurzzeitversicherung für 6 Tage
Bei der Kurzzeitversicherung für 6 Tage können Sie entweder eine Gültigkeit nur für Deutschland oder auch für das Ausland erwerben.. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung, in der Ihnen die gesetzliche Mindestdeckungssumme geboten wird. Die Gültigkeit von 6 Tagen greift ab dem Zeitpunkt der Ausstellung durch die Zulassungsstelle.
Eine Kurzzeitversicherung dient der Überführung (z.B. Vorführung beim TÜV oder Probefahrten) eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers innerhalb Deutschlands.Die Zuteilung erfolgt nur mit gültiger eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbescheinigung).
Das Kurzzeitkennzeichen enthält ein Ablaufdatum, das längstens sechs Tage ab der Zuteilung Gültigkeit hat. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden. Bei Grenzübertritt wird zusätzlich eine IVK (internationale Versicherungskarte) benötigt, die ebenfalls in unseren Niederlassungen erhältlich ist. Aufgrund der IVK besteht bei Grenzübertritt Versicherungsschutz nach den Bedingungen des besuchten Landes. Für Länder, die nicht auf der IVK stehen oder gestrichen sind, muss an der jeweiligen Ländergrenze eine weitere Grenzpolice abgeschlossen werden.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein innerdeutsches Kennzeichen und wird von einigen Ländern nicht akzeptiert. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, empfehlen wir für den Export das Ausfuhrkennzeichen mit dazugehöriger Ausfuhrversicherung.
Zollversicherungen
Eine Zollversicherung mit dazugehörigem Zollkennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland zu exportieren. Das Zollkennzeichen und die dazugehörige Zollversicherung ist grundsätzlich nur mit IVK (internationale Versicherungskarte) erhältlich. Zollkennzeichen enthalten ein Ablaufdatum, je nach Versicherungsdauer. Erhältlich sind die Zollversicherungen in unseren Niederlassungen mit einer Laufzeit von 9 Tagen, 15 Tagen und 30 Tagen. Ebenso bieten wir Versicherungen mit längeren Laufzeiten von 60 Tagen bis zu 90 Tagen an.
Die Zulassung für Zollkennzeichen erfolgt mit einer papierhaften Versicherungsbestätigung. Die Versicherungsbestätigung nebst IVK muss bei der Zulassung im Original bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Die Zollversicherungen für Ihren Pkw im Überblick
Wir bieten Ihnen unterschiedliche Zollversicherungen nach Ihrem Bedarf an. Folgend finden Sie eine Kurzübersicht über alle Zollversicherungen, die Sie bei uns abschließen können.
✅ Ausfuhrversicherung für 5 Tage für Pkw und Lkw
✅ Zollversicherung für 9 Tage für einen Pkw
✅ Versicherung für den Zoll für 9 Tage (gültig für Pkw und Lkw)
✅ Zollversicherung eines Pkw für 15 Tage
✅ Ausfuhrversicherung als Doppelkarte für Pkw und Lkw für 15 Tage
✅ Versicherung für die Ausfuhr eines Pkw über einen Zeitraum von 30 Tagen
✅ Zollversicherung für Pkw und Lkw über 30 Tage
✅ Versicherung für die Ausfuhr eines Anhängers über 30 Tage