Versicherungen

Die Kurzzeitversicherung für 6 Tage
Bei der Kurzzeitversicherung für 6 Tage können Sie entweder eine Gültigkeit nur für Deutschland oder auch für das Ausland erwerben.. Es handelt sich um eine Haftpflichtversicherung, in der Ihnen die gesetzliche Mindestdeckungssumme geboten wird. Die Gültigkeit von 6 Tagen greift ab dem Zeitpunkt der Ausstellung durch die Zulassungsstelle.
 
Eine Kurzzeitversicherung dient der Überführung (z.B. Vorführung beim TÜV oder Probefahrten) eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers innerhalb Deutschlands.Die Zuteilung erfolgt nur mit gültiger eVB-Nummer (elektronische Versicherungs­bescheinigung).
 
Das Kurz­zeit­kennzeichen enthält ein Ablauf­datum, das längstens sechs Tage ab der Zuteilung Gültigkeit hat. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurz­zeit­kennzeichens darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr bewegt werden. Bei Grenz­übertritt wird zusätzlich eine IVK (internationale Versicherungs­karte) benötigt, die ebenfalls in unseren Nieder­lassungen erhältlich ist. Aufgrund der IVK besteht bei Grenz­übertritt Versicherungs­schutz nach den Bedingungen des besuchten Landes. Für Länder, die nicht auf der IVK stehen oder gestrichen sind, muss an der jeweiligen Länder­grenze eine weitere Grenz­police abgeschlossen werden.


Das Kurz­zeit­kennzeichen ist ein inner­deutsches Kenn­zeichen und wird von einigen Ländern nicht akzeptiert. Um Schwierig­keiten zu vermeiden, empfehlen wir für den Export das Ausfuhr­kennzeichen mit dazugehöriger Ausfuhr­versicherung.
 
 
Zollversicherungen
 
Eine Zoll­versicherung mit dazugehörigem Zoll­kennzeichen wird benötigt, um ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland zu exportieren. Das Zoll­kennzeichen und die dazugehörige Zollversicherung ist grundsätzlich nur mit IVK (inter­nationale Versicherungs­karte) erhältlich. Zoll­kennzeichen enthalten ein Ablauf­datum, je nach Versicherungs­dauer. Erhältlich sind die Zoll­versicherungen in unseren Nieder­lassungen mit einer Laufzeit von 9 Tagen, 15 Tagen und 30 Tagen. Ebenso bieten wir Versicherungen mit längeren Laufzeiten von 60 Tagen bis zu 90 Tagen an.

Die Zulassung für Zoll­kennzeichen erfolgt mit einer papierhaften Versicherungs­bestätigung. Die Versicherungs­bestätigung nebst IVK muss bei der Zulassung im Original bei der Zulassungs­stelle vorgelegt werden.
 
 
 
Die Zollversicherungen für Ihren Pkw im Überblick
Wir bieten Ihnen unterschiedliche Zollversicherungen nach Ihrem Bedarf an. Folgend finden Sie eine Kurzübersicht über alle Zollversicherungen, die Sie bei uns abschließen können.
✅ Ausfuhrversicherung für 5 Tage für Pkw und Lkw
✅ Zollversicherung für 9 Tage für einen Pkw
✅ Versicherung für den Zoll für 9 Tage (gültig für Pkw und Lkw)
✅ Zollversicherung eines Pkw für 15 Tage
✅ Ausfuhrversicherung als Doppelkarte für Pkw und Lkw für 15 Tage
✅ Versicherung für die Ausfuhr eines Pkw über einen Zeitraum von 30 Tagen
✅ Zollversicherung für Pkw und Lkw über 30 Tage
✅ Versicherung für die Ausfuhr eines Anhängers über 30 Tage
 
 
 

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